Abschlußbericht "Doppelt hilft besser bei Demenz"
des Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. liegt vor

Die Besonderheiten in den Lebensgewohnheiten von demenzkranken Menschen, die Notwendigkeit, vertraute Personen als ständige Begleiter zu haben und der oft hohe Anteil an Betreuung können unter den derzeitigen Bedingungen in vielen Krankenhäusern nicht hinreichend berücksichtigt werden. Gerade für Demenzkranke erweist sich aber ein höheres Tempo in der medizinischen Behandlung als zusätzliches Risiko für erlebte Unsicherheit und nicht selten als Ursache zusätzlicher Verwirrtheit.
Das dip begleitete das Krankenhaus Lübbecke in den vergangenen zwei Jahren bei der Umsetzung eines Projektes, das Demenzkranken und ihren Angehörigen die Möglichkeit eines Rooming-In bietet. Ziel ist es, durch die Stabilisierung auf der Ebene der persönlichen Beziehung den Krankenhausaufenthalt möglichst kurz und ohne Irritationen zu absolvieren. Nach Beendigung des Projektes liegt nunmehr der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung vor, der von der dip-Homepage heruntergeladen werden kann.

zum herunterladen des Berichtes
www. dip.de  download Abschlußbericht


Zusatzeinkommen bietet Bundesfreiwilligendienst nun auch den Senioren

Es ist nie zu spät, das Richtige zu tun - Der Bundesfreiwilligendienst bietet vielfältige Möglichkeiten gerade auch für Ältere, sich zu engagieren
 
Ob es der Wunsch ist, noch gebraucht zu werden, jemand seine Erfahrungen weitergeben möchte oder sich einfach noch viel zu jung fühlt, um den Lebensabend zu Hause oder im Garten zu verbringen – wer sich im Alter dafür entscheidet, sich freiwillig zu engagieren, hat meist eine ganz konkrete Motivation. Der Bundesfreiwilligendienst ist offen für Menschen aller Altersgruppen und bietet gerade auch älteren Bürgerinnen und Bürgern eine neue Gelegenheit, sich nach dem Berufsleben in die Gesellschaft einzubringen.
 
Vielfältige Einsatzfelder
 
Die Entscheidung, im Alter eine neue Verpflichtung einzugehen, ist eine Herausforderung. Gleichzeitig ist freiwilliges Engagement eine wertvolle Bereicherung und wird mit einzigartigen Erfahrungen belohnt. 
Die Einsatzmöglichkeiten im Bundesfreiwilligendienst sind dabei vielfältig und reichen von der Betreuung alter und kranker Menschen über den Natur- und Tierschutz bis hin zur Mithilfe bei Bildungs- und Kulturprojekten. Dabei ist ein Einsatz nicht nur in Vollzeit, sondern für Freiwillige ab 27 Jahren auch in Teilzeit, mindestens jedoch von mehr als 20 Stunden pro Woche, möglich.
 
Soziale Absicherung garantiert
 
Für ihre Tätigkeit benötigen Bundesfreiwillige keine fachliche Ausbildung, lediglich der Abschluss einer Schulausbildung ist vonnöten. Bundesfreiwillige übernehmen ausschließlich gemeinwohlorientierte Aufgaben. Das sind in häufigen Fällen praktische Hilfstätigkeiten, in denen menschliche Beziehungen im Vordergrund stehen. Gewährleistet ist hierbei, dass für den Bundesfreiwilligendienst keine bestehenden Arbeitsstellen gestrichen oder ersetzt werden. Der Einsatz als Bundesfreiwilliger ist sozialversicherungspflichtig, die jeweilige Einsatzstelle führt die Beiträge ab.
 
Leicht Einsatzstellen finden
 
Ein Überblick über mögliche Einsatzstellen ist im Internet zu finden: 
Auf der bundesweiten Platzbörse unter www.bundesfreiwilligendienst.de sind schon mehr als 24.500 freie Plätze in ganz Deutschland veröffentlicht (Stand 15. August 2011). Hier kann man sich leicht die freien Einsatzstellen in der Nähe anzeigen lassen.
 
Darüber hinaus informiert die Webseite über alle Fragen rund um den neuen Bundesfreiwilligendienst. Wer sich dennoch lieber telefonisch beraten lassen möchte, findet unter der Service-Telefonnummer 0221 /36 73 0 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einen Ansprechpartner.

Quelle: Infobüro Bundesfreiwilligendienst

 

5. Wissenschaftstag der Metropolregion Nürnberg in Ansbach


Der Wissenschaftstag der Europäischen Metropolregion Nürnberg ist inzwischen zu einer „Institution“ geworden, bei dem sich Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung zum Kennenlernen und zum Austausch treffen. Dieses Jahr fand er also in Ansbach statt. Der Veranstaltungsort war das Tagungszentrum Onoldia, sowie die gegenüberliegende Orangerie.

Gastgeber der zentralen Präsentationsplattform der Metropolregion sind in diesem Jahr die drei westmittelfränkischen Hochschulen - die Hochschule Ansbach, die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und die Augustana-Hochschule - zusammen mit der Stadt sowie dem Lankreis Ansbach und dem Bezirk Mittelfranken. Unter dem Titel „Mensch - Natur - Technik: Für unsere Welt von morgen" wird der Schwerpunkt der vier Panels im Tagunszentrum Onoldia auf den Herausforderungen des modernen Lebens liegen. So wird ein Blick auf zukunftsweisende Entwicklungen geworfen in den Bereichen der Vereinbarkeit von Energiegewinnung und Umwelt, Medienwelten im Jahr 2020, Gesundheit, Technik und Ethik im Bezug auf eine alternde Gesellschaft und der Nutzung von Kunststoffen in der Arbeit mit neuen Materialien. 

Fachlicher Sprecher des Forums ist Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske, Präsident der Universität Erlangen-Nürnberg; der politische Sprecher ist Wolfgang Dandorfer, Oberbürgermeister der Stadt Amberg; Geschäftsführer Horst Müller, Wirtschaftsreferent der Stadt Fürth.

Von den vier angebotenen Panels hat mich das Panel 3 - Gesundheit, Technik, Ethik - besonders interessiert. Hier waren mehrere aufeinander aufbauende Vorträge zu hören. Die Moderation dieses Panels oblag Prof. Dr. Markus Buntfuß

Vortrag 1: Prof. Dr. Markus Buntfuß,  Augustana-Hochschule Neuendettelsau, Systematische Theologie:
"Ambient Assisted Living. Assistenzsysteme im Dienste des älteren Menschen"

Vortrag 2: PD Dr. Jürgen Zerth, International DiaLog College and Research Institute, Fürth/Neuendettelsau:
"Technikgestützte Gesundheitsversorgung als Leitbild für die Zukunft?- Gesundheitsökonomische Potenziale und Grenzen"

Vortrag 3:
Prof. Dr. Barbara Städtler-Mach, Institut für Gerontologie und Ethik, Evangelische Hochschule Nürnberg:
"Alt werden zwischen persönlichen Herausforderungen und technischen Möglichkeiten"

Vortrag 4:
PD Dr. Arne Manzeschke, Arbeitsstelle für Theologische Ethik und Anthropologie, Universität Bayreuth:
"Technische Unterstützung im Alter. Ein Leben zwischen Selbstbestimmung und Kontrolle"

Vortrag 1
von Prof. Dr. Buntfuß war gewissermaßen eine Vorstellung im Bereich "Neue Technik" der AAL-Systeme
Vortrag 2 von Dr. Zerth beleuchtete die Thematik aus der Sicht der Gesundheitsökonomie in Sachen Wirtschaftlichkeit und Chancen
Vortrag 3 und 4 von Prof. Dr. Städtler-Mach und Dr. Arne Manzeschke ergänzten die Bereiche Technik und Wirtschaft mit Fragen zur Ethik aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Für die meisten Zuhörer war das Thema Computergesteuerte Technik respektive Ambient Assisted Living völlig neu und unbekannt, so daß sich hier natürlich nach den Vorträgen entsprechende Fragen ergaben. Hierbei wurden die Vorteile in Pflegeheimen sowie im privaten Umfeld für Pflegepersonen durchaus gesehen und wahrgenommen, jedoch kamen natürlich auch kritische Fragen auf - gerade im Hinblick auf die Pflege in den unterschiedlichen Pflegeheimen, die oft unter Personalmangel leiden.

Ein Beispiel, das Dr. Buntfuß bei der Vorstellung der Technik beisteuerte betraf Inkontinenz-Betteinlagen und Inkontinenzwindeln. Hier ergäben sich neue Möglichkeiten, erklärte Dr. Buntfuß. So könnte ein Chip eingebracht werden, der dann der Stationsleitung am Monitor signalisiere, ob der Patient im Nassen liegt oder auch diverse Körperwerte übermittelt werden - auch ob der Patient sich schon länger nicht mehr bewegt hat. Die Gefahr die anwesende Personen aus dem Pflegeumfeld hierbei sahen war, daß man sich noch viel weniger um die Patienten persönlich kümmere und man sich viel zu sehr auf die Ergebnisse auf dem Monitor verlassen würde. Kommunikation und persönliche Sorge würden damit auf ein Minimum reduziert! Nicht deutlich gesagt, aber zwischen den Worten konnte man ungesagt den Hinweis heraushören, daß in Heimen damit natürlich Personalkosten eingespart werden können. Für die Patienten selbst ist das jedoch kein Gewinn, gerade für jene nicht, die kaum oder keinen Angehörigenbesuch erhalten. Die Vereinsamung und die zunehmenden Pflege nach der Devise: Satt und Sauber - auch noch Computerüberwacht - wird hier verstärkt! Aber gerade hochbetagte Menschen sind froh und dankbar für jeden Besuch und jedes freundliche Wort und sei es nur eine Geste! Ein Weiteres Beispiel sei, ein Armband für Demente, erklärte Dr. Buntfuß. Damit wäre möglich Weglauftendenzen rechtzeitig entgegenzuwirken. Dafür gäbe es doch schon die Sturzmatten, wurde eingebracht. Zur Erklärung: Die sogenannten Sturzmatten sind ein irreführender Begriff. Es handelt sich um Matten mit einer Kontaktelektrode die bei Betreten oder Sturz ein Signal an einen Monitor oder anderes Gerät aussenden würde. Natürlich wird damit kein Sturz verhindert, sondern einfach nur gemeldet. Eingesetzt wird sie bei sturzgefährdeten Menschen und in Abteilungen für Demente zum Beispiel im Ausgangsbereich.

Die Technik geht jedoch weiter und wird auch nun im Privatbereich bald im Angebot sein. Lesen Sie im Anschluss einen Artikel dazu. Im Privathaushalt können solche Hilfsmittel durchaus eine überlegenswerte technische Hilfe sein. Gerade in der Dementenversorgung haben Familienangehörige immer Angst davor, daß der Elternteil unbemerkt das Haus oder den Garten verlassen könnte und danach hilflos in der Gegend herumirrt.

Ruth Knittel

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Mobilfunk-Zukunft: Windel-SMS und kluge Hausschuhe

Innovative mobile Produkte sollen Handy-Umsätze ankurbeln


Dallas/New York (pte 20.07.11) – Der anhaltend harte Konkurrenzkampf am Mobilfunkmarkt zwingt die Branchenunternehmen zu radikalen neuen Geschäftsideen. Um die allgemeine Handy-Penetrationsrate und somit die eigenen Umsätze anzukurbeln, forschen Branchengrößen wie der US-Telekom-Riese AT&T bereits mit Hochdruck an innovativen Produkten und Anwendungsmöglichkeiten mobiler Kommunikationstechnologien, die weit über das Handy hinausgehen. Bestes Beispiel hierfür sind, sogenannte „SmartSlippers“ (kluge Hausschuhe“) oder „SmartDiapers“ (kluge Windeln“), die selbständig SMS-Nachrichten verschicken, sobald eine Gefahr droht bzw. eine Windel gewechselt werden muss.

Von unserem Standpunkt aus ist nichts verboten“, zitiert das Wall Street Journal Glenn Lurie, Vorsitzender der Abteilung Emerging Devices bei AT&T, die im vergangenen Jahr gegründet worden ist, um die Entwicklung neuer Produktideen im mobilen Sektor voranzutreiben. In der Praxis geschieht dies zumeist über Kooperationen mit unterschiedlichen Hightech-Start-ups. So etwa auch im Fall der oben genannten „SmartSlippers“ und „SmartDiapers“, an denen gemeinsam mit der auf Wireless-Technologie spezialisierten US-Firma 24eight gebastel wird.

Bewegungssensor und Handy-Chip

Doch was können die Produktinnovationen, die hier auf den Konsumenten losgelassen werden sollen? Die „klugen Hausschuhe“ dienen zum Beispiel als Alarmgeber, die vorwieged für ältere Zielgruppen gedacht ist und sicherstellen soll, dass dem Nutzer im Notfall schnellstmöglich Hilfe zukommen kann. Möglich wird dies durch einen Beschleunigungsmesser, der in der Schusohle verbaut ist und ähnlich dem im iPhone integrierten Bewegungssensor arbeitet. Dieser schickt automatisch eine SMS-Botschaft an die Familie oder den zuständigen Arzt, sobald beim Träger Anzeichen für Schwindel oder Sturzgefahr festgestellt werden.

Ein ähnliches technologisches Prinzip findet sich auch in den „klugen Windeln“ wieder, die ebenfalls von 24eight entwickelt werden. Im Unterschied zum Schuh-Pendant wird hier allerdings ein spezieller Handy-Chip in eine herkömmliche Babywindel integriert, der sofort eine entsprechende Textnachricht an die Eltern sendet, wenn ihr Sprössling eine frishe Wickelung benötigt.

Markenstart schon im Herbst

Ob und in welcher Form die beschriebenen Produktideen tatsächlich in den Handel kommen werden, ist noch nicht ganz geklärt. Im Fall der „SmartSlippers“ könnte 24eight jedoch erst kürzlich Verizon Wireless als Investitionspartner gewinnen. „Wir hoffen, die Schuhe noch in diesem Herbst anbieten zu können“, betont 24eight-CEO David Schieffelin. Die Pantoffeln selbst sollen dann rund 100 Dollar (70 Euro) und der dazu gehörige Handyvertrag 25 Dollar (18 Euro) pro Monat kosten. „Für die Kommerzialisierung der „Smart Diapers“ suchen wir derzeit noch den richtigen Partner“, so Schieffelin.

Link: http://www.24eight.com/


 

  "Leben Sie, wir kümmern uns um die Details"

Altersvorsorge – Wunsch und Realität
von Ruth Knittel

Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die jemand während des Lebens trifft, damit er im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit (dieses kann auch vor dem Beginn von Rentenzahlungen liegen) seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards.

Bei 'Wikipedia' – der freien Online-Enzyklopädie - findet sich die eingangs beschriebene Erklärung zum Begriff „Altersvorsorge“, wie sie auch von der Politk verwendet wird. Leider klaffen politischer sowie privater Wunsch und die spätere Realität oft weit auseinander. Viele Menschen, die Appelle zur Vorsorge ernsthaft aufnehmen, dürfen dann im Falle eines Falles feststellen, daß der 'versprochene' sorglose Lebensabend, unter Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards, durch geschäftstüchtige Finanzberater, zu einem finanziellen Fiasko werden kann. Daß die Politik in Sachen Verbraucherschutz nun nach all´ den bekannt gewordenen Ereignissen ausgerechnet die BaFin als Anwalt für die Sparer benennt, erzeugt bei mir angesichts des erhaltenen Antwortbriefes nur ein Kopfschütteln. Von dort erhält der Verbraucher keine Unterstützung, das steht fest. In der folgenden Geschichte erschließt sich das Problem, das oft beim Sozialhilfeträger endet, wo die Hilfesuchenden dann letztendlich landen.

Bitte kommen Sie vorbei, es gibt da ein Finanzproblem“.

Ratlos und verwirrt sitzt Frau Maria G. auf ihrer Bettkante als wir – eine Verwaltungsmitarbeiterin des BRK-Heimes und ich - ihr Zimmer im Pflegeheim betreten. Wir nehmen am kleinen Tisch Platz und die Mitarbeiterin des Heimes erklärt mir den Sachverhalt, den sie am Telefon mit dem Satz umschrieb: Es gäbe da ein Finanzproblem, das zu lösen wäre. Da sitze ich nun und höre mir an, wie Maria G., eine Tante meines Mannes, am Schalter ihrer Hausbank erfahren durfte, daß ihr leider heute und auch wohl später kein Geld ausbezahlt werden kann. Das Konto bzw. der Dispokredit wäre überzogen. „Wie kann das sein“, meint Maria G. „ich habe doch nie verschwenderisch gelebt?“
Maria G. findet sich nicht zurecht und schaut hilflos von einem zum anderen. Die Buchhaltungskraft zeigt mir die Unterlagen, in die sie die Hausbewohnerin Einblick nehmen ließ. Dort ist alles feinsäuberlich abgeheftet – jedoch hat Frau G. offensichtlich die Inhalte nicht begriffen. Dabei hatte sie doch alles richtig gemacht – naja, fast alles.

Da die Witwe gesundheitlich so sehr angeschlagen war, daß sie zuhause nicht mehr bleiben konnte, endschied sie sich auf Anraten ihres Bruders Karl-Heinz für das BRK-Haus. Vorher mußte aber noch einiges geregelt werden. Sie holte einen Mitarbeiter der Generalagentur ihrer Versicherung. Dieser riet ihr, zu ihren bereits schon bestehenden zwei Unfallversicherungen noch zwei weitere abzuschließen. Dazu später mehr.

Hatte sie bis zu ihrem 81. Geburtstag immer ihren Ehemann und später den Bruder als Berater und Versorger, mußte sie sich nach deren Ableben nun auf ihren Vermögensberater bei der Bank verlassen. Der nutzte, wie so viele andere auch, die Situation aus, um mit einer unbedarften Seniorin über Provisionen und Verkäufe ein gutes Geschäft zu machen. Senioren sind fraglos eine bequeme Klientel. Es sind Menschen, die ihr Leben lang gespart haben und für die ein Bankmitarbeiter eine Vertrauensperson darstellt– ähnlich einem Beamten bei der Behörde. Man ist lange Kunde und was er rät, kann nicht falsch sein. „Außerdem ist er ja so nett!“ Sätze, die man in Seniorenkreisen immer wieder hört.

Werbung und Wirklichkeit

Die Bank an Ihrer Seite“, „Die Beraterbank“, „Leben Sie, wir kümmern uns um die Details“, heißt es zum Beispiel. Solche Slogans nähren den Eindruck eines freundschaftlichen und vor allem vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Kunden und Beratern. Und so konnten Kunden in vielen Fällen um ihr Geld gebracht werden. Es geht nämlich nie um die Bedürfnisse des Kunden, sondern immer um die größtmöglichen Gewinne für das Kreditinstitut und die bestmögliche Provision für den Bankangestellten. Gerade im Wertpapierhandel- und Fonds-Bereich wird oft sogar mit sogenannten „kickbacks“ gearbeitet. Die anfallende Provision bezahlt dann aber nicht die Fondsgesellschaft, sondern sie wird klammheimlich beim Kunden abgezweigt, der davon nichts merkt, außer, daß sich sein Vermögen verringert. Verbraucherzentralen sprechen hierbei von bis zu 15 oder sogar 20 Prozent, die geflossen sein sollen, ohne daß der Kunde davon wußte. Und obwohl es hierzu ein BGH Urteil aus dem Jahr 2006 gibt (BGH, 19.12.2006, XIZR 56/06), das eine Aufklärungspflicht vorsieht, hält es viele Banken nicht davon ab weiter wie bisher zu verfahren(Quelle: Finanztip.de/test.de).

Der Berater von Frau G´s Hausbank empfahl ihr, einen Teil ihres Vermögens, den er für sie in einem Aktiendepot angelegt hatte, aufzulösen und stattdessen in eine Sofortrente einzuzahlen - natürlich bei einer Versicherungsgesellschaft, die dem Hause nahestand. Die Summe wurde so gewählt, daß Frau G. mit ihrem Einzug in das Pflegeheim zu ihren zwei gesetzlichen Renten noch zusätzlich 200 € monatlich aus der Sofortrente erhalten würde. Der Rest, so der Berater, wurde wieder angelegt. Dazu empfahl er, einen Vermögensverwaltungsvertrag abzuschließen. Er würde dann als ihr Vermögensverwalter alles in ihrem Sinne anlegen. Sie müsse sich um nichts mehr sorgen und natürlich komme man auch zu ihr ins Pflegeheim, wenn sie es aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Filiale schaffen sollte. Kein Problem. Frau G. hatte bereits ein paar Jahre vorher, auf Rat ihres Bruders, zwei kleine Sterbegeldversicherungen abgeschlossen; diese Policen legte sie einem Bestattungsvertrag bei, damit die von ihr gewünschte Bestattung dementsprechen abgewickelt wird und finanziert würde. Ein Testament war ebenfalls geschrieben und verwahrt. So vorbereitet, dachte sie, könne sie nun beruhigt ins Pflegeheim ziehen und ihren Lebensabend relativ geordnet und sorgenfrei verbringen. Tja, es hätte alles so schön sein können, wenn der von ihr bestellte Vermögensverwalter sie auf einen nicht ganz unwesentlichen Umstand hingewiesen hätte, der für ihn, immerhin ein Finanzspezialist, leicht feststellbar hätte sein müssen: Die drei Rentenbeträge deckten die Heimkosten gar nicht. Man hätte also viel mehr einzahlen müssen, um einer Unterdeckung entgegenzuwirken, aber dann hätte er als ihr Depotverwalter kein 'Spielgeld' mehr gehabt. Und gespielt wurde, wie nachträglich feststellbar war.

Wertpapier-Pingpong

Der übrige Geldbetrag sollte laut Vertrag sicher angelegt werden – zumindest war das geringstmögliche Risiko dafür gewählt worden. Anfangs wurde auch in „sicheren“ Werten angelegt. Damit sich die Anlage für den „Vermögensverwalter“ lohnte, spielte dieser „Wertpapier-Pingpong“, d.h. es wurden monatlich immer die gleichen Aktien und Bundesschatzbriefe wechselweise gekauft und verkauft, gekauft und verkauft. Jedesmal, wenn der „Vermögensverwalter“ tätig wurde, fielen für die Switches Gebühren an, die feinsäuberlich auch auf dem Girokonto von Frau G. abgerechnet wurden. Hatte sich schon vor diesem Vertrag ihr Vermögen nicht vergrößert, sondern eher reduziert, danach geschah dies erst recht. Von Geldvermehrung konnte keine Rede sein! Nach Abschluß des Vermögensverwaltungsvertrags wurde allerdings sukzessive auch das Risiko erhöht, was man den Werpapier-Kennnummern entnehmen kann. Ob es hierbei zu einem „kickback“ kam – mit/ohne Hinweis darauf - läßt sich nicht mehr feststellen. Im Sommer 2008 veränderte sich nicht nur der „Berater“, sondern auch der Kontostand deutlich, so daß man Frau G. im Oktober eine Mitteilung sandte, daß sich ihr Depot negativ entwickele – genauer gesagt, der Betrag um die Hälfte geschrumpft sei. Daraufhin wurde das Depot aufgelöst und das Geld auf ein Kombi-Konto (Spar/Giro) übertragen. Selbst zu diesem Zeitpunkt wurde sie nicht auf das Mißverhältnis zwischen ihren Fixkosten und dem Geldeingang aus den drei Renten hingewiesen, obwohl sich die Höhe ihres Vermögens nur noch in Notgroschendimensionen bewegte. Es war absehbar, wann es verbraucht sein würde. Jetzt war nicht mehr die Rede von: „Wir kümmern uns um die Details“!

Ich habe doch nie verschwenderisch gelebt?“

Nun saß Maria G. also da wie ein Häuflein Elend und verstand die Welt nicht mehr. Die Buchhaltungskraft des Pflegeheims drückte mir einen Antrag auf Sozialhilfe in die Hand, der beim Bezirk Mittelfranken gestellt werden mußte. „Ich habe vorsorglich schon mal angekündigt, daß da demnächst ein Antrag gestellt wird“ sagte sie und fügte hinzu: „Dann wird nämlich der Betrag schon rückwirkend gerechnet.“ Ich nahm die Aktenordner und den Antrag mit und machte mich alsbald an die Sisyphus-Arbeit. Für den Antrag müßten die Finanzunterlagen penibel für zehn Jahre rückwirkend zusammengestellt werden – sowohl für Versicherungen als auch für andere mögliche Vermögenswerte. Ein Antragsteller muß die Umstände darlegen können, wodurch er mittellos wurde. Das ist ein wesentlicher Bestandteil für die Gewährung von Sozialhilfe bei Heimkosten-Übernahme. Wäre der Anspruch berechtigt, dann stünde Frau G. ein monatliches Taschengeld in Höhe von 96,93 € für ihren persönlichen Bedarf zu, z.B. für Frisör, Fußpflege, Hygienebedarf etc.

Die Kontoauszüge für den Zeitraum lagen natürlich nicht vor, sie mußten bei der Hausbank besorgt werden. Um für sie tätig werden zu können wird eine Vorsorgevollmacht notwendig und für die Bank eine Kontovollmacht. Ich verlangte unter Fristsetzung ein sogenanntes Beratungsprotokoll, d.h. Auskunft über Anlagebeginn, Anlagestrategie sowie das Risikoprofil für die Kundin. Der Brief wurde seit neun Monaten nicht beantwortet. Der Berater, der auf jedem Kontoauszug genannt wird, begab sich seitdem in Deckung. Ein Kollege erklärte sich immerhin auf Nachdruck bereit, Kopien anzufertigen, damit der Antrag gestellt werden konnte. Drei Monate dauerte es, bis vom Bezirk ein Bescheid kam. Drei Monate, in denen Frau G. nur ein paar Euro in der Börse hatte und einige notwendige Dinge nur deshalb gekauft werden konnten, weil das Heim die Summe vorgestreckt hatte. Ebenso mußten Apotheke und Reha auf später vertröstet werden. Monate, in denen Frau G. immer wieder fragte: „Was habe ich denn Böses getan? Ich habe doch nie verschwenderisch gelebt?“ Ratlos und hilfesuchend schaute sie mich an und erhoffte eine Antwort und gleichzeitig konnte man spüren, wie sie von Woche zu Woche weniger mit der „Schande“ mittellos geworden zu sein, zurechtkam.

Schutz und Sicherheit - Der Seniorenmarkt ruft

Auch die Versicherungsagentur wurde von mir angeschrieben. Ich verlangte Auskunft, wieso man einer Seniorin, die sich anschickte ins Pflegeheim zu ziehen, noch zwei zusätzliche Unfallversicherungen verkaufte, in deren Paket als Zusatz ein Rückholservice aus dem Ausland und Unterstützung im Haushalt abgesichert sind. Interessanterweise entdeckte man fast ein Jahr später (2007) dann, daß das Assistancepaket viermal nicht versicherbar ist und erstattete Frau G. die Zusatzkosten für drei Policen. Man wußte also, daß man vier Versicherungspolicen verkauft hatte, und das, obwohl Frau G. schon 2006 aus medizinischen Gründen nicht mehr ohne Begleitung das Haus verlassen konnte!

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), die ebenfalls informiert wurde, fand an diesem Umstand nichts ungewöhnlich. Sie schrieb, daß die Versicherungsnehmerin ja einen entsprechenden Absicherungsbedarf gehabt haben könnte! In Sachen Bank schickte die BaFin einen 10-Punkte-Katalog, in dem man doch bitte darzulegen hätte, was vor vier Jahren denn im Beratungsgespräch besprochen und empfohlen worden sei. Und – jetzt kommt´s: Ob Frau G. denn darlegen könne, daß sie sich an die Empfehlungen ihrer Bank auch gehalten habe? Natürlich ließ sich das nicht belegen, denn zum einen wurde von der Bank natürlich kein Analyse- und Beratungsprotokoll des Gespräches angefertigt – das ist erst seit 1.1.2010 verpflichtend – und verständlicherweise kann sich eine Seniorin dieses Alters nicht mehr an jedes Detail von damals erinnern! Könnten Sie das? Frau G. hatte nur ein Ziel und das erklärte sie immer wieder: „Ich wollte mein Geld sicher anlegen und es sollte mit Zinsen vermehrt werden“. Ohne Rechtsschutzversicherung und ohne Protokoll steht im Zweifel Aussage gegen Aussage, und damit war für Frau G., inzwischen mittellos, ein Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ein zu hohes finanzielles Risiko, das sie nicht eingehen konnte.

Antrag abgelehnt

Der juristische Weg war verbaut, weil Frau G. die Kosten dafür nicht zahlen konnte; die Bank, Generalagentur und Versicherungsgesellschaft erklärten sich für nicht zuständig. Ende August 2010 kommt aus Ansbach die entgültige Antwort auf den Antrag zur Übernahme der Heimkosten. Man hätte nach Sichtung der eingereichten Unterlagen festgestellt, es gäbe da noch eine private Rentenversicherung und eine Sterbegeldversicherung. Diese sollten bei der Versicherungsgesellschaft zurückgekauft werden. Der ermittelte Rückkaufswert war selbstverständlich weit niedriger als die Einmalzahlung im Jahr 2006. Der Bezirk ließ sich den Wert mitteilen und errechnete, daß Frau G. bei sparsamem Gebrauch wohl noch 9,69 Jahre damit auskommen könne. Wenn das Vermögen sich der Summe von 6100 € nähere, dann könne man ja wieder einen Antrag stellen.

All diese Umstände führten zwischenzeitlich zu einer Verschlechterung von Frau G.`s Gesundheitszustands. Sie stürzte mehrmals und ihr Lebensmut nahm rapide ab. Sie, die immer aktiv (Heimbeirat), unternehmungslustig und gesellig gewesen war, war nun regelrecht gebrochen. Die Heimleitung mußte Pflegestufe II beantragen, was wiederum höhere Pflegeheimkosten bedeutete. Natürlich meldete sich auch die AOK. Aufgrund der „Einkünfte“ aus der Versicherung war ihre Bemessungsgrenze für Heilmittel nach oben gegangen. Frau G. mußte also höhere Eigenleistungen tragen. Infolgedessen würde die Berechnung des Bezirkes schon ab diesem Moment nur noch Makulatur sein. Für Frau G. war das alles nicht mehr wichtig. Man konnte regelrecht dabei zusehen, wie sie immer mehr abbaute, und irgendwann wollte sie weder aufstehen noch fernsehen. Weihnachten 2010 ist sie nur noch eine „halbe Portion“, und am 19. Februar 2011 schloß sie ihre Augen für immer.

Frau Maria G. Ist kein tragischer Einzelfall. Ähnliche Fälle gibt es viele. Senioren sind zu einem „Markt“ geworden. Eine Spielwiese für Finanz“berater“ und freie Versicherungsverkäufer, die mit den Ängsten und dem Sicherheitsbedürfnis von Senioren, die Krieg, schlechte Zeiten und Vertreibung erleben mußten, Profit machen. Mir selbst ist noch ein weiterer Fall bekannt, der gerade noch hingebogen werden konnte. 'Finanztest' stellte bei einem Test im Oktober 2009 fest, daß durch Falschberatung, Kapitalumschichtungen und Urkundenfälschungen in mehreren Fällen hauptsächlich Senioren übers Ohr gehauen wurden. Warum? Es muß auf Teufel komm raus verkauft werden, da nur dann der von den Finanzdienstleistern beauftragte Handelsvertreter Geld verdient! In drei Fällen wurden sogar Unterschriften gefälscht. Senioren wurden Bausparverträge aufgeschwatzt, obwohl sie weder bauen noch renovieren wollten. In einigen Fällen wurden Kunden gleich mehrere Bausparverträge verkauft – einige hätten weit über 100 Jahre alt werden müssen bis zum Ablauf!




Maria G. an ihrem 80sten im Dezember 2006


Die spannendsten Lebensgeschichten von Normalbürgern werden verfilmt
 
Berlin. -Gesucht waren: engagierte und starke Persönlichkeiten mit bewegten Lebensgeschichten.
Der Wettbewerb wendet sich an Normalbürger, die ihre Erlebnisse und Erfahrungen weitergeben möchten.
Auf die Sieger wartet ein ungewöhnlicher Preis: Ihre Lebensgeschichten werden verfilmt. Filmbiografien waren bisher fast ausschließlich Prominenten vorbehalten. Doch jedes Leben ist ein Stück Geschichte, ein Resultat von persönlichem Charakter und Zeitumständen, von Begegnungen, Erfahrungen und Entscheidungen", erklärt Angelika Brötzmann von ad.eo filmbiografien, die gemeinsam mit ihrer Kollegin Evelyn Filipp den Wettbewerb ins Leben gerufen hat.
Unterstützt werden die Filmemacherinnen vom Deutschen Historischen Museum in Berlin und vom Generali Zukunftsfonds, der vor allem Projekte der Generation 55 plus fördert und sich zum Ziel gesetzt hat, die öffentliche Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern.


Weitere Informationen zum Wettbewerb  im Internet: www.was-fuer-ein-leben.de
hier finden Sie auch die diesjährigen Preisträger aus dem Wettbewerb.

Infofilm über die letztjährige Verleihung

"Was für ein Leben!" from ad.eo filmbiografien on Vimeo.



 



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