Erbrecht 2010

Was ist neu?


Der Ausgleich für Pflegeleistungen ist einer der Kernpunkte der Erbrechtsreform
Bislang war es so, daß pflegende nahe Angehörigenur dann ein höheres Erbteil bekamen, wenn sie ihren Beruf aufgaben. Die Betreuung SChwerkranker soll jetzt unabhängig davon honoriert werden, ob die Pflegeperson (Kinder, Enkel oder Geschwister) deshalb auf Einkommen verzichtet oder nicht. Damit soll auch die Doppelbelastung ausgeglichen werden.

Beispiel: Eine Witwe wird von ihrer Tochter bis zu Tod gepflegt. Bisher erben Geschwister je die Hälfte. Künftig würde die Pflegeleistung mit 20 000 Euro angesetzt und vom Erbe zunächst abgezogen. Von den 80 000 Euro erhalten dann beide die Hälfte, die Schwester zusätzlich den Ausgleichsbetrag von 20 000 Euro. Die Tochter erbt somit also 60 000 Euro, der Sohn 40 000 Euro.


Hatte jemand ein Haus oder Unternehmen geerbt, mußte er oft verkaufen oder hohe Schulden machen, um seine Miterben gleich auszahlen zu können. Bisher hatten nur pflichtteilsberechtigte ERben wie Kinder oder Ehepartner die Möglichkeit zur Stundung und das nur, wenn " Härtefall" attestiert wurde. Ab 2010 kann jeder Erbe, also auch ein Neffe, seine Miterben unter erleichterten Bedingungen auf eine spätere Auszahlung vertrösten.

Schenkungen, die das Erbe midern, werden ab kommendem Jahr nicht mehr komplett in die Berechnung von Pflichtteilen miteinbezogen. Damit sie nicht zukurz kommen, konnten Erben von Pflichtteilen verlangen, daß das verschenkte Vermögen in die Nachlaßermittlung hineinfällt. Der volle Wert von Geschenken wird ab Januar nur noch dann berücksichtigt, wenn der Schenkende im Jahr nach der Schenkung gestorben ist. Im zweiten Jahr zählen nur noch 90 Prozent. Der Satz sinkt dann mit jedem weiteren Jahr um zusätzliche zehn Prozentpunkte.

Bislang konnten Angehörige testamentarisch nur dann enterbt werden, wenn sie dem Erblasser, seinem Ehepartner und den leiblichen Kindern nach dem Leben trachteten oder sie körperlichschwer mißhandelten. Künftig wird der Personenkreis auch auf Lebenspartner, Stief- und Pflegekinder erwertert.

Dafür kann enterbt werden, wer rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wird. Darüber hinaus muß es dem Erblasser unzumutbar sein, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu belassen.

Quelle: apd





Bundesfinanzgerichtshof urteilt: Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen gelten als außergewöhnliche Belastung

 “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten für den behindertengerechten Umbau selbstgenutzter Immobilien steuerlich geltend gemacht werden können, wenn durch die Behinderung eine Zwangslage entstehe, die die Umbaumaßnahmen unausweichlich machten.

Nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird die Einkommensteuer auf Antrag in bestimmtem Umfang ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist diese Steuerermäßigung allerdings ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige durch seine Aufwendungen einen Gegenwert erhält.

Sachverhalt:

Im Streitfall wurde der verheiratete Steuerpflichtige durch einen Schlaganfall im Jahre 1999 schwer behindert. Um ihm trotz seiner außergewöhnlich starken Gehbehinderung weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen und ihm den Aufenthalt in einem Pflegeheim zu ersparen, nahmen die Ehegatten im Streitjahr (2000) verschiedene Umbaumaßnahmen an ihrem Einfamilienhaus vor. Die von der Krankenkasse nicht bezuschußten Kosten für den Bau einer Rollstuhlrampe, die Einrichtung eines behindertengerechten Bades sowie die Umwandlung des ebenerdigen Arbeitszimmers in einen Schlafraum, machten die Ehegatten in Höhe von ca. 140.000,- DM in ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr als außergewöhnliche Belastung geltend. Dies lehnte das Finanzamt ab, gewährte jedoch den Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 7.200,- DM und den Pflege-Pauschbetrag von 1.800,- DM. Die dagegen gerichtete Klage der Erben des inzwischen verstorbenen Steuerpflichtigen wurde mit der Begründung zurückgewiesen, es fehle an einer Belastung der Kläger, weil sie für ihre Aufwendungen einen Gegenwert erlangt hätten.

BFH: Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau des Hauses als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind, weil sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass auch die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund tritt. (Az. VI R 7/09). Dass die Umbauten auch von nicht behinderten Bewohnern genutzt werden können, sei für die Anerkennung der Kosten ohne Bedeutung.”


Steuererklärung ja oder nein? – Kostenfreier Steuercheck hilft Rentnerinnen und Rentnern


Die Finanzverwaltung hat angekündigt, dass sie seit diesem Monat verstärkt auf Rentnerinnen und Rentner zugeht, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) bietet zusammen mit dem Renten Service der Deutschen Post allen interessierten Renterinnen und Rentnern einen kostenlosen Steuer-Check im Internet an, der individuelle Antworten darauf gibt, wer steuerpflichtig ist und wer nicht.
Außerdem erfahren die Nutzer z.B. welche Auswirkungen die Abgeltungssteuer auf die persönlichen Finanzen hat, welche Freibeträge genutzt werden können oder wie sich. gesetzliche Änderungen bei der Besteuerung von Lebensversicherungen auswirken. Für die fachliche Beratung arbeiten BAGSO und Renten Service mit den Steuerexperten von Deutschlands größtem Lohnsteuerhilfeverein, der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V., zusammen.
Durch das Alterseinkünftegesetz sind etwa 3,5 Millionen Rentenempfänger zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Bei vielen Betroffenen herrscht Unklarheit über die Rechtslage und somit auch über die Steuersparmöglichkeiten, die sich ihnen oft bieten. Mit diesem Steuer-Check möchten wir aufklären, wertvolle Informationen geben und Klarheit schaffen“ betont Walter Link, Vorsitzender der BAGSO.
Uwe Ringling, Geschäftsbereichsleiter Renten Service bei der Deutschen Post, erklärt: „Die Kooperation zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen und dem Renten Service der Deutschen Post ist eine gute Grundlage für weitere gemeinsame Projekte in der Zukunft“.
Der Steuer-Check ist auf den Internetseiten der BAGSO unter www.bagso.de/steuern.html
sowie auf den Internetseiten des Renten Service unter www.rentenservice.de/steuern zu erreichen.



Ihre Rechte als Fluggast

Flugreisen kosten auch in Zeiten von Billigairlines noch gutes Geld. Umso ärgerlicher, wenn es dann Probleme mit dem gebuchten Flug oder der Fluggesellschaft gibt. So kommen Sie zu Ihrem Recht.

Verspätungen, Flugausfälle, verlorengegangenes oder beschädigtes Gepäck – die Liste der Misslichkeiten ist lang und mehr als geeignet, einem die Reise zu verderben. Noch ärgerlicher, wenn Sie in diesen Fällen nicht angemessen entschädigt werden. Welche Rechte Sie im Einzelnen haben und wie Sie sich im Streitfall wehren können, darüber informiert die 24-seitige Broschüre „Fluggastrechte: Clever Reisen“ des Europäischen Verbraucherzentrums. Außerdem enthalten: Tipps zur Buchung, Wissenswertes zu Pauschalreisen und ein Adressteil, der Ansprechpartner für den „Notfall“ nennt.
Im Kapitel „Eingeschränkte Mobilität“ wird darüber hinaus auf die besonderen Rechte behinderter und älterer Menschen eingegangen. Zu den Hilfeleistungen, die von EU-Flughäfen angeboten werden müssen, gehören u.a. die Begleitung und Unterstützung beim Check-In und den verschiedenen Kontrollen oder auch der kostenlose Transport von Rollstühlen und Blindenhunden. Flugreisende, die den Betreuungsservice in Anspruch nehmen möchten, müssen das gemäß EU-Verordnung allerdings mindestens 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter anmelden.
Die Broschüre gibt es kostenlos im Internet unter: www.eu-verbraucher.de

 


Kreditkartenabrechnung

Banken müssen Fehlbeträge ersetzen

Wenn Fremde mit der eigenen Kreditkarte shoppen, fehlen auf dem Konto schnell ein paar Tausend Euro. Selbst wenn sich der Missbrauch wiederholt, dürfen Banken sich nicht aus der Verantwortung stehlen.

Das Amtsgericht München hat die Rechte von Verbrauchern gegenüber ihren Banken gestärkt, wenn es Schwierigkeiten bei der Kreditkartenabrechnung gibt. Die Bank muß im Zweifelsfall nachweisen, dass der Kunde die ihm zugeordneten Kreditkartengeschäfte wirklich getätigt hat. Kann sie diesen Nachweis nicht führen, muss die Bank den abgebuchten Geldbetrag dem Kunden erstatten. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 242 C 28708/08).


Die Senioren-WG wird beliebte Wohnform im Alter - Bei der Gründung lauern aber rechtliche Fallen

Berlin. Immer mehr Menschen können sich vorstellen, im Alter in einer Senioren-WG zu leben statt allein oder im Heim. Nicht nur, weil das Zusammenleben mit Gleichaltrigen angenehmer und abwechslungsreicher
ist.

Die Gründung einer Senioren-WG will jedoch gründlich vorbereitet sein. Es genügt nicht, einfach eine große Wohnung zu suchen und mit guten Freunden einzuziehen. Damit es später keine bösen Überraschungen gibt, sollten sich alle Beteiligten über die rechtlichen Konsequenzen informieren, bevor ein WG-Projekt in Angriff genommen wird, rät der Deutsche Mieterbund (DMB).

(dmb) Vor Gründung einer Wohngemeinschaft bzw. vor Abschluss eines Mietvertrages sollten sich die künftigen WG-Mitglieder über die rechtlichen Konsequenzen und über ihre künftigen Rechte und Pflichten informieren. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) gibt es immer wieder teure Fehler, die beim Abschluss von Mietverträgen durch Wohngemeinschaften gemacht werden:


Weitere komplizierte Fragen können sich hinsichtlich der Mietkaution, der Betriebskostenabrechung und der Schönheitsreparaturen ergeben. Sinnvoll ist es deshalb auf jeden Fall, vor Abschluss eines Mietvertrages sich beim örtlichen Mieterverein beraten zu lassen.

Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.

 


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04.09.2010
Veranstaltungskalender
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15.04.2010
Neu: DHL Kofferservice
Stressfrei in die Ferien: Koffer zu Hause abholen lassen
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24.03.2010
Bundessozialgericht urteilte:
Sozialamt darf Senioren nicht ohne weiteres zum Umzug zwingen
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