Happy Birthday - Tina Turner zum 70sten!

26. November 2009

Eine Musiklegende wird 70!

Tina Turner wurde am 26. November 1939 in Brownsville (Tennessee) geboren. Die ersten Erfahrungen als Sängerin sammelte die kleine Anna Mae Bullock im Kirchenchor der Gemeinde Nutbush, Tennessee, in der sie aufwuchs. 1955 zog sie zu Mutter Zelma Bullock und Schwester Alline nach St. Louis. Dort lernte sie 1958 Ike Turner mit seiner Band Kings of Rhythm kennen und wurde deren Backgroundsängerin. 1960 nahm sie das Lied Fool in Love auf und sprang kurzfristig als Solosängerin ein. Der Titel schaffte es im August 1960 auf Platz 27 der US-Charts. Auf Ike´s wunsch hin, wurde ihr Name in Tina umgenannt und die Band hieß von nun an Ike & Tina Turner Revue. Man tourte zunächst durch die USA, später auch durch Europa und Australien. 1962 heirateten die beiden in Tijuana/Mexiko.

Lesen Sie weiter und hören Sie rein in einen ihrer frühen Titel auf

“Fingerfood” macht Senioren wieder Appetit

12. November 2009

Bei Stehempfängen ist das die neue Variante des kleinen Häppchens. Statt Buffet mit Platten zu bestücken, die dann “geräubert” werden oder nur die kalten Canapés zu reichen, sind bei Fingerfood die Möglichkeiten weit vielfältiger. Viele kennen vielleicht schon das kleine Süppchen in der Espressotasse, den Meeresfrüchtespieß oder auch sogar das Minischäufele mit Miniknödelchen und Soße im Gläschen. Diese Art Essen zu sich zu nehmen macht das Essen im Stehen etwas einfacher beim Smalltalk. Das Cateringpersonal bestück das Buffet einfach mit neuen Tassen, Gläschen und Schälchen.
Nun hatte eine Pflegeeinrichtung in Berlin die neue Idee aufgegriffen. Vielen Altenpflegern ist bekannt, daß Hochbetagte oder Demente sehr oft Schwierigkeiten bei der Essensaufnahme haben, weil sie entweder nicht mehr so gute motorische Fähigkeiten oder den Gebrauch des Bestecks einfach vergessen haben. Hier half dann nur noch das Essen kleingeschnitten oder pürriert anzurichten oder beim Essen zu assistieren. Natürlich bindet das nicht nur Personal, das dann nervös daneben sitzt und deren Ungeduld sich auch auf die Bewohner überträgt. Andererseits wissen wir alle, daß das Auge mitißt und wer ißt schon mit Begeisterung wenn das Essen wie Babybrei aussieht?

Erfolgreich: das innovative Ernährungskonzept der CURA

Finger statt Besteck – das ist die Kernidee des speziellen Ernährungskonzeptes für Menschen mit Demenz, das die CURA Unternehmensgruppe gemeinsam mit der RECATEC Dienstleistungs-GmbH entwickelt hat. Mittelfristig soll es in allen Pflegeeinrichtungen der CURA eingeführt werden. Zu dieser Entscheidung führte der Erfolg des Pilotprojekts, dessen Ergebnisse jetzt unternehmensintern ausgewertet wurden.

Fingerfood hat das Ziel, Senioren, die nicht mehr mit Besteck essen können oder wollen, eine Alternative anzubieten und ihnen so größtmögliche Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Sie erhalten eine Auswahl von Speisen, die ohne Besteck gegessen werden können. Die handgerecht zubereiteten Häppchen sind nicht größer als ein bis zwei Bissen und leicht zu kauen und zu schlucken. Dazu eignen sich zum Beispiel entsprechend zugeschnittene Fleisch oder Gemüsestücke, Kartoffeln, angedickte Süßspeisen in Stücken oder weiches Gebäck. Auch Suppen ohne Stückchen können in kleinen Bechern gereicht werden.

In zwei CURA-Einrichtungen ist das Fingerfood-Konzept bereits erfolgreich in die Praxis umgesetzt worden: Von September 2008 bis Januar 2009 lief mit besonderer fachlicher Unterstützung das Pilotprojekt in den CURA Seniorencentren Halle Lutherbogen und Ottendorf. Die Bewohner erhielten ihre Mahlzeiten in Häppchenform zum Greifen. Im Vorfeld wurde analysiert, für wen sich Fingerfood eignet, denn wer noch kann, darf auch weiterhin mit Besteck essen. Außerdem wurde beachtet, dass es sich um Speisen handelt, die die Bewohner kennen und in der Vergangenheit gerne gegessen haben.

Von den Bewohnern wurde das neue Angebot äußerst positiv aufgenommen - die Erwartungen an die neue Versorgungsform sind sogar noch übertroffen worden: „Zwei Bewohner, die zuvor nicht mehr selbstständig gegessen haben, sind durch die Darreichungsform als Snack wieder zum selbsttätigen Essen animiert worden“ berichtet Petra Klappach, die das CURA Seniorencentrum Halle Lutherbogen leitet. „Andere Bewohner, die sonst häufig umherliefen, blieben länger am Tisch sitzen. Sie hatten durchweg mehr Freude am Essen.“ Auch die Angehörigen wurden in den Prozess aktiv einbezogen: Es gilt, Verständnis aufzubauen, dass die für uns üblichen Tischmanieren teilweise aufgehoben werden.

Auch im Alter ist eine ausgewogene und ausreichende Ernährung besonders wichtig. Das Risiko für Mangelernährung und Austrocknung ist erhöht; und eine Demenzerkrankung kann noch zusätzliche negative Auswirkungen auf das Essverhalten haben. Bei vielen Menschen führt sie zu starker Mobilität und Unruhe; sie bleiben zum Teil nicht am Essenstisch sitzen und lassen sich schnell ablenken. Auch das Hunger- und Sättigungsgefühl verändert sich, so dass die Einsicht in die Notwendigkeit von Essen und Trinken fehlt. Wie das Pilotprojekt der CURA zeigt, bietet Fingerfood hier Abhilfe, auch zur Stärkung der noch vorhandenen Ressourcen der Eigenständigkeit.

Das sagt auch Claudia Menebröcker, Expertin für geriatrische Ernährungstherapie, die das Konzept maßgeblich mitentwickelt hat und der CURA für die optimale Seniorenbewirtung beratend zur Seite steht. „Die Ernährungsschwierigkeiten von Menschen mit Demenz sind hinlänglich bekannt“, erklärt sie. „Wir zeigen, wie man sie ernst nimmt und Lösungsmöglichkeiten bietet.“

Ziel des Fingerfood-Angebotes ist zwar selbständiges Essen – allein gelassen werden die Bewohner aber nicht. Immer ist jemand anwesend, um gegebenenfalls zu unterstützen und zu dokumentieren, ob es schmeckt oder nicht und ob noch etwas nachgereicht werden darf. Bedrängt wird dabei niemand: Wie das neue Angebot zeigt, sind Toleranz und eine stressfreie Mahlzeitsituation das beste Rezept für den guten Appetit.

Informationen für Interessierte an diesem Konzept:
Die CURA Seniorencentren Halle (Saale) und Ottendorf bei Kiel, finden Sie auch bei Domizilsuche.de - Ihrem Informationsportal für Wohnen & Pflege im Alter.
Einfach verlinkten Ort anklicken um direkt zu den Informationen der  Seniorencentren zu gelangen oder auf dieser Webseite das “Domizilsuche” Zeichen anklicken und über die Suchmaske suchen.

Quelle: CURA Unternehmensgruppe

siehe auch Seniorenblogger

Wohin entwickelt sich die Gesundheitsversorgung in Deutschland?

20. Oktober 2009

Derzeit werden die Richtlinien sowie die Person des Gesundheitsministers in den Koalitionsverhandlungen in Berlin ausgehandelt. Wie schon in den vergangenen Legislaturperioden üblich ist gerade dieses Ministerium zusammen mit dem Finanzministerium eines der ungeliebtesten Teile der Politik. Der Finanzminister hat die Aufgabe den einzelnen Ministerium zu erklären, welche Teile aus ihrem Wunschkatalog (noch) finanzierbar sind und welche nicht. Üblicherweise wird hier am meisten um jeden Posten gestritten und jeder versucht hier das Gesicht zu wahren und als “Sieger” aus der Debatte herauszukommen .

Genauso problematisch ist das Gesundheitsministerium. Ein Amt, das nicht unbedingt beliebt ist bei den Politikern - die ja auch sehr häufig versuchen das Amt schnell wieder zu wechseln. Einzige Ausnahme derzeit Ulla Schmidt. Dies ist jedoch kein Qualitätszertifikat für ihre Fachkompetenz, sondern eher ihrer Hartnäckigkeit zu verdanken. Das Problem mit diesem Amt ist schnell erklärt: Es ist höchst undankbar, weil hier unterschiedliche Interessenlagen aufeinander prallen, die vom Wesen her zusammengehören - aber nicht zusammenpassen.

der gesamte Artikel inkl. weitergehender Informationen steht auf der Website des Magazins älter werden - aktiv im Leben unter www.aelterwerden-online.de

Ungerechtigkeit in der Altenpflege

2. Oktober 2009

Nürnberger Pflegekonferenz sendet Hilferuf an die bayerische Staatsregierung und fordert Abhilfe zur Behebung des Ausbildungsnotstandes in der Altenpflege.

lesen Sie den gesamten Artikel im Onlinemagazin (Text oben anklicken!)

Geht es bei Wahlen immer mit rechten Dingen zu?

1. Oktober 2009

Über Manipulationsmöglichkeiten bei Wahlen

Waren Sie zur Abstimmung für die Bundestagswahl? Wenn ja, was fiel Ihnen auf? Gar nichts. Oder doch?
Nicht nur, daß die Fraktion der Nichtwähler zunimmt, auch im Hinblick auf das Ehrenamt „Wahlhelfer“. Früher war es eine Ehre sich zu beteiligen, heutzutage hat man schon Schwierigkeiten genug Freiwillige zu finden. Aber nicht nur das. Als Wähler bekam man seine Wahlbenachrichtigungskarte und entschied sich dann, für Briefwahl oder den direkten Gang zur Urne.
Im Wahllokal ging man in den Raum des jeweiligen Stimmbezirks und dort mußte man üblicherweise zusätzlich mit der Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte seine Identitätskarte vorzeigen. Der Wahlhelfer prüfte dann, ob man Wahlberechtigt sei und zusätzlich ob auf beidem der gleiche Name war und glich das mit der Liste der Wahlberechtigten ab. Mit dem abhaken war man also als Wähler registriert und bekam als somit seine Wahlunterlagen, die man dann zuletzt in die Urne warf. Damit war die Bürgerpflicht erledigt und wartet nur noch gespannt bis die Stimmauswertung im Fernsehen bekanntgeben wurde. Bisher hatte man auch keine Zweifel am Ergebnis.
In letzter Zeit wird diese Routine des Abgleichs jedoch nicht mehr so genau genommen wie früher. Das heißt, die Identität wird inzwischen überhaupt nicht mehr bei jedem geprüft, sondern nur noch stichprobenartig. Alleine mit der Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte dokumentierte man seine Wahlberechtigung. Auch mir fiel diese Änderung diesmal besonders auf, gerade wegen der Diskussionen um die Sicherheit unserer individuellen Daten. Die Diskrepanz könnte nicht deutlicher sein. Einerseits wird staatlicherseits immer mehr geprüft und hinterfragt und auch mal ohne unser Wissen ein interner Datenabgleich gemacht und hier bei der Wahl, wo es doch angeblich um jede Stimme ging, war der Abgleich nicht relevant.
Natürlich fragt man sich da, woher wissen die, daß ich die Person bin, die auf der Karte steht? Auf dem Dorf ist das ganz einfach, da kennt jeder Jeden. Jedoch in der anonymen Stadt kennt man oft schon seinen Nachbarn nicht mehr. Da ist doch sicher auch ein Mißbrauch möglich… Und genau das haben sich auch andere gefragt. In diversen Diskussionsforen im Internet wurde das auch thematisiert. Einige berichteten hier davon, daß Familienmitglieder die Wahlbenachrich-tigungskarten von Nichtwählern an sich genommen haben sollen und dann in den entsprechenden Stimmlokalen ein zweites oder drittes Mal gewählt haben. Wenn das unterschiedliche Stimmbezirke sind und der Name zum Geschlecht desjenigen zuordenbar ist, dann wird er auch die Wahlunterlagen erhalten, sofern der Wahlhelfer die Identität nicht prüft.
Wurde schon vor der Bundestagswahl über Manipulationsmöglichkeiten via Nachrichtendienst Twitter spekuliert, weil angeblich zur Landtagswahl die Wahlprognosen schon vor der Schließung der Wahllokale gemeldet worden sein sollten, so berichtet auch die Presse über das Wahlverhalten von Demenzkranken. Der Bundesverband der Berufsbetreuer hatte die Debatte angefacht. Denn aufgrund einer Million Demenzkranker Wähler bekommt die Manipulationsmöglichkeit schon andere Dimensionen. In Fachkreisen ist das Thema nicht neu. “Wer will kontrollieren, was mit den Wahlunterlagen passiert”, fragt Bundesverband-Geschäftsführerin Anette Reinders. “Vor allem in Familien mit Demenzkranken kann es passieren, dass einfach die Angehörigen das Kreuz machen.” Solange der Demente seine Bürgerrechte hat, bekommt er auch die Wahlunterlagen. Rund 15 Prozent der Bewohner in Heimen seien nicht mehr in der Lage, ihr Kreuzchen zu machen. “Sie verstehen nicht mehr, was auf dem Wahlzettel steht.”In den Heimen wird ein Raum zum Wahllokal umfunktioniert. Die Helfer begleiten die Demenzkranken zur Urne oder lesen ihnen die Wahlzettel vor”, sagt Pflegedienstleiter Heiko Höflich. Bei anderen helfen die Angehörigen. Inwiefern sie die Wahl beeinflussen, kann er aber nicht sagen. “Wer weiß schon, was in der Wahlkabine passiert.
Das Diskutieren mit Dementen ist nicht immer ganz einfach“, räumt Seliger mit einem Schmunzeln ein. Bei 27 Parteien, die um Wählerstimmen buhlen, könne jeder schon mal die Orientierung verlieren und erst recht bei der Frage, wozu Erst- und Zweitstimme nötig sind. “Da kommt schon mal der Hinweis: Ich mach wie immer mein Kreuz beim alten Adenauer aus der Runde.“ Nur wenige Fälle von Manipulation sind bisher aktenkundig, ein Beispiel aus früherer Zeit: Im Juli 1994 gestand der Betreiber eines privaten Pflegeheims in Selters (Hessen), die Stimmzettel von elf Heimbewohnern für die Gemeinde- und Verbandsgemeinderatswahlen wenige Tage zuvor ausgefüllt zu haben. Er hatte die Kreuzchen eigenhändig gemacht und dann die “Versicherungen an Eides statt” mit der Unterschrift der jeweiligen wahlberechtigten Heimbewohner versehen.
Angehörige und Pflegekräfte sollten das Kreuz für die alten Leute besser nicht machen. Denn damit machen sie sich eindeutig strafbar.
Jeder Wahlberechtigte kann gemäß § 14 Abs. 4 Bundeswahlgesetz sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch, wenn er irrtümlich in mehrere Wählerverzeichnisse eingetragen ist und infolgedessen mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalten hat.
§ 107a StGB Wahlfälschung
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Dazu zählt auch die sogenannte Stellvertreterwahl. Das bedeutet, der Wahlberechtigte muß sein „Kreuzchen“ selbständig machen.
Ein Auskunftsersuchen von mir im Hinblick auf die Identitätsprüfung ergab folgende Auskunft des Bundeswahlleiters:
Der Gesetzgeber verlangt aber keineswegs grundsätzlich, dass die Wählerin/der Wähler ein Ausweispapier vorzulegen hat. § 56 Abs. 3 der Bundeswahlordnung (BWO) lässt vielmehr im Regelfall die Vorlage der Wahlbenachrichtigung genügen. Gemäß § 56 Abs. 3 BWO hat der Wähler auf Verlangen seine Wahlbenachrichtigung beim Wahlvorstand abzugeben und, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, sich über seine Person auszuweisen.

Und konstatiert zum Schluß:

Bereits dadurch ist eine gewisse Sicherheit für den Wahlvorstand gegeben. Es erscheint somit vertretbar, dass der Wahlvorstand nur dann gehalten ist, eine eigene Prüfung der Identität der Wählerin/des Wählers vorzunehmen, wenn aus berechtigtem Anlass Zweifel daran bestehen. Im Übrigen obliegt es der Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts, die Gültigkeit von Wahlrechtsvorschriften auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung zu überprüfen.

Diese Strafandrohung wird also vom Gesetzgeber als ausreichend angesehen, um einer möglichen doppelten Stimmabgabe vorzubeugen.

Na, da sind wir ja wirklich beruhigt.

Ruth Knittel

Quellen: dpa, Ärztezeitung und eigene Recherchen

Infos auch unter: http://www.bundeswahlleiter.de/